Reisepass, Visum und Einreise für Spanien

Anmerkung
Spanien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens
(Keine Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen der EU).

 Pass erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandNeinNeinNein
ÖsterreichNeinNeinNein
SchweizNeinNeinNein
Andere EU-LänderNeinNeinNein
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.

Reisepass für Spanien
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein, ausgenommen sind EU-Bürger. Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:

  1. EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz
  2. Übrige Länder: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco und Norwegen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung im elterlichen Reisepass bis 15 Jahren und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung im elterlichen Reisepass bis 15 Jahren und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung im elterlichen Reisepass bis 15 Jahren und in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine Vollmacht der Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen. Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Z.B. verlangt Ryanair auf allen Flügen für alle Passagiere Lichtbildausweise, d.h. auch für Kinder unter 16 Jahren.

Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

  1. EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz
  2. Übrige Länder: Andorra, Anguilla, Argentinien, Australien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei, Bulgarien, Cayman-Inseln, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, St. Helena, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela
  3. Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Transit
Reisende, die weiterreisen ohne den Transitraum zu verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Staaten benötigen jedoch ein Transitvisum, wenn sie nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung von einem Schengen-Land verfügen: Afghanistan, Äthiopien, Angola, Bangladesch, Cote d’Ivoire, Eritrea, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Kuba, Liberia, Mali, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan und Togo.

Visaarten
Es gibt verschiedene Einreisevisa, je nach Dauer und Zweck der Einreise.

Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Gültigkeitsdauer
6 Monate ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt pro Einreise.

Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den spanischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Unterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen). Schengen-Visum: (a) gültiges Reisedokument (z. B. Reisepass), im dem das Visum angebracht werden kann. Die Dauer der Gültigkeit dieses Reisedokuments muss jene des Visums um drei Monate überschreiten. (b) Ggf. alle Dokumente, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden spanischen Arzt oder in einem spanischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen. Diese Unterlagen sind normalerweise nur im Original beweiskräftig. (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung; (wenn der Ausländer keinen Kreditnachweis liefern kann, muss er über 38 Euro pro geplanten Aufenthaltstag verfügen, wenn er privat untergebracht ist, und über 50 Euro pro geplanten Aufenthaltstag, wenn er im Hotel logiert. (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Reiseunfallversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 Euro aufweisen. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die spanische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Spanien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen. (e) Visumgebühr. (f) 2 Lichtbilder. (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungszeit
Zwischen 2 Tagen und 6 Wochen, abhängig von der Nationalität. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen.

Aufenthaltsgenehmigung Informationen von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden. Anmerkung: Papageien und Sittiche aus Kambodscha, China (VR), Indonesien, Japan, Süd-Korea, Laos, Pakistan, Thailand und Vietnam dürfen nicht nach Spanien verbracht werden.Quelle: Columbus Travel Publishing Ltd.